Stand: Juni 2025
Ab Juni 2025 tritt in Deutschland und Österreich das neue Barrierefreiheitsrecht auf Basis der EU Accessibility Act (EAA) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet unter anderem digitale Produkte wie Smartphone-Apps, für alle Menschen zugänglich zu sein – also auch für Personen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Da viele unserer Kunden - Hausverwalter und Property Manager - die iDWELL App ihren Mieter:innen und Eigentümer:innen bereitstellen, möchten wir hier transparent und fachlich einordnen, wie wir damit umgehen, was bereits berücksichtigt wird und was in den kommenden Monaten noch folgt.
⚖️ Was bedeutet die neue Gesetzeslage?
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In Österreich gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) seit 2022, aber für digitale Dienstleistungen greift es verpflichtend ab dem 28. Juni 2025 mit Übergangsfristen bis 2027 für bestehende Software.
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In Deutschland gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ebenfalls ab dem 28. Juni 2025 für digitale Angebote Anwendung findet. Auch hier bestehen Übergangsfristen bis Mitte 2027, vor allem für bereits im Einsatz befindliche Softwarelösungen.
Wichtig: Es handelt sich um Anforderungen für digitale Produkte, die einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. In unserem Fall betrifft das insbesondere die Mieter- und Eigentümer-App.
✅ Unser Umgang mit dem Thema
Wir nehmen das Thema Barrierefreiheit sehr ernst - nicht nur aus gesetzlicher Verpflichtung, sondern auch aus Überzeugung. Digitale Gleichberechtigung ist ein Teil moderner Softwarequalität. Daher haben wir bereits mit einer technischen Analyse und Bewertung unserer App begonnen.
Aktuell gelten folgende Punkte:
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🔍 Technische Evaluierung läuft: Unser Team prüft systematisch alle relevanten Barrierefreiheitskriterien nach den Vorgaben der EU (WCAG 2.1 / EN 301 549).
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🛠️ Erste Maßnahmen werden zeitnahe umgesetzt: Dazu gehören z. B. die Unterstützung von dynamischen Schriftgrößen, semantische Farben, klare Bedienelemente.
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📅 Roadmap in Planung: Die restlichen Maßnahmen werden Schritt für Schritt mit Blick auf die Fristen bis 2027 umgesetzt.
🧭 Unser Ausblick
Bis spätestens 2027 wird die iDWELL App alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Wir sehen das nicht als Pflichtaufgabe, sondern als Chance, unsere Plattform inklusiver und zukunftssicher zu gestalten - auch für ältere oder technisch weniger versierte Nutzergruppen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren aktiv über alle Fortschritte – sowohl über unsere Roadmap als auch im Helpcenter.